Infektionsschutzrecht

Bild Corona

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschrift

Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer Vorschriften ist am 19. März 2022 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass in den Ländern auch in Zukunft eine Verpflichtung zum Tragen von Masken in bestimmten Einrichtungen sowie im ÖPNV und Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen als Basisschutzmaßnahmen angeordnet werden können. Auf weitere Schutzmaßnahmen kann nur nach einem entsprechenden Beschluss des jeweiligen Landesparlamentes zugegriffen werden. Ferner werden Definitionen zum Impf-, Genesenen- und Testnachweis unmittelbar in das Gesetz aufgenommen. Bis zum 2. April 2022 gilt eine Übergangsregelung.

Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Die Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) verweist hinsichtlich der Definition der Begriffe „Testnachweis“, Genesenennachweis“ und „Impfnachweis“ nunmehr auf das IfSG und regelt die Rückausnahmen zu landesrechtlichen Absonderungsregelungen neu. Auch diese Verordnung ist seit dem 19. März 2022 in Kraft.

Corona-Einreiseverordnung

Die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung ist ebenfalls am 19. März 2022 in Kraft getreten.

22.03.2022